Nachdem die Chance verpasst wurde die Kfz-Steuer abzuschaffen und auf den Spritpreis umzulegen hat die Bundesregierung gestern unter http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2009/01/2009-01-13-konjunkturpaket-neuregelung-kfz-steuer.html folgenden Text veröffentlicht:
Teurer für Stinker: die neue Kfz-Steuer
Di, 27.01.2009
Bislang bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Hubraum. Ab 1. Juli 2009 soll vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer entscheiden.
Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß gilt für allen neu zugelassenen Neufahrzeuge und ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das Bundeskabinett dafür eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen. Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht folgende Eckpunkte vor:
Neue Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009
CO2-Freibetrag, das heißt eine Basismenge von CO2-Ausstoß bleibt steuerfrei: bis 2011: 120 Gramm/Kilometer, 2012 und 2013: 110 Gramm/Kilometer, ab 2014: 95 Gramm/Kilometer.
Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von zwei Euro je Gramm/Kilometer.
Steuer-Sockelbetrag je angefangene 100 cm³: zwei Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen.
Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung von 150 Euro.
Steuervergleich für Pkw mit Neuzulassung ab dem 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 (Beschluss der Bundesregierung über das Maßnahmenpaket “Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung”), die befristet steuerfrei fahren: Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird verglichen, welche Kfz-Steuerregelung günstiger ist.
Kfz-Steuervorteil für Neufahrzeuge
Ansonsten werden Fahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Kfz-Steuerrecht besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Das bedeutet im Klartext, dass sich zunächst für bereits zugelassene Fahrzeuge nichts ändert.
Es gibt auch keine Ersparnis für zugelassene “umweltfreundlichere” Fahrzeuge.
Die Zielrichtung ist klar: Kauft neue Fahrzeuge, nur für die gibt es u.U, eine günstigere Steuer.
Ob dieser “Steuervorteil” die Mehrkosten für die Neubeschaffung je ausgleichen wird, darf getrost infrage gestellt werden.
Es gibt keine klare Aussage zum Altbestand.
Erst recht keine zum Altbestand, für den es keine Daten zum CO2-Ausstoß gibt.
Was wird damit?
Man hat den Eindruck, dass man sich derzeit nicht festlegen möchte, da ja in diesem Jahr die Bundestagswahlen ins Haus stehen.
Und ein “falscher” Standpunkt, könnte ja Wählerstimmen kosten.
Also ist es an den Wählern eine klare Auskunft dazu von den Parteien einzufordern.
Schreibt die Parteien dazu an und fordert eine klare Stellungnahme ein!
Nur die Masse bringt es, also bewegt euch!
Eine email für die eigene Interessen zu schreiben ist doch kein Aufwand und kosten tut es auch nichts!
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