Pendlerpauschale - Weitgehende Abschaffung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Das Gericht sieht den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Vor dem Hurra-Schreien daran denken, dass es sich nicht für jedermann auswirkt, da es schon eine entsprechende Werbungskostenpauschale gibt.

